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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der 2BA Mobile GmbH:
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige
gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten
gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen
der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der
Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3
Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen
Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht
ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick
auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung
unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und
Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen
Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert
der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt
auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit
der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den
Kunden zustande.
1.5
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der 2BA Mobile GmbH.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne
Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige
Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
2.3
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die 2BA Mobile GmbH
über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die
Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung
und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten
des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir
keine Haftung.
2.4
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir
berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises
als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns
bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu
verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist
die 2BA Mobile GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr
des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter
einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der
Käufer an die 2BA Mobile GmbH Ersatz für die entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu
bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die 2BA Mobile
GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie
der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind.
2.5
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine
Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt
oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der
Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der
Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
3.4
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung,
sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) oder in Fällen von
Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem
Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.5
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen
Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für
Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der
Besteller ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen
zurückzuweisen.
4.2
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der
Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt
unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher
Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen
Bestätigung der 2BA Mobile GmbH und wird grundsätzlich mit
einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies
gilt auch im Falle der von der 2BA Mobile GmbH veranlassten Abholung
zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder
eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter
Originalverpackung ist ausgeschlossen.
5.2
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme
jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine
Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder
defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem
Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle,
erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle
Verpackungen der 2BA Mobile GmbH und ihrer Zulieferanten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag
einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der
Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
6.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
6.4
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen
vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns
anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.5
Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt
alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an
uns ab.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
7.1
Die 2BA Mobile GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24
Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem
jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für
Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere
Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe,
Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der
Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers,
insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter
Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
7.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und
Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund
von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender
Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten
zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind.
7.3
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe
und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung der 2BA Mobile GmbH oder durch Personen
vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
7.4
Sollte die 2BA Mobile GmbH Reparatureinsendungen nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer
gegenüber der 2BA Mobile GmbH kein Recht auf Minderung,
Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In
diesem Falle leitet die 2BA Mobile GmbH die Reparatursache lediglich
für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die
Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren
Herstellergarantie zu ermöglichen.
7.5
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend
die §§ 377 HGB.
7.6
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung
i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere
Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte,
insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages
können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur
Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum beschränken sich die
Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet,
vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder
Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
7.7
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten
keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
7.8
In den Fällen, in denen auch für unseren Käufer kein
Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die
Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der
Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs
weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d.
§ 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der
Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche
Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes
gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB
zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige
Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger
Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten.
7.9
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,
Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des
Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von
Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist,
so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
7.10
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei
fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns
geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
7.11
Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen
Fällen unsere aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden
Rücksende- und Servicebedingungen.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine
Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse,
Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte
über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Bestellers bekannt werden.
8.2
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus
Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten
hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den
entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des
Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen
nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
9. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit
der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu
verarbeiten.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige
Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in
Köln, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten
einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt
den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag
geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller
Rückgewährsansprüche, wird Köln vereinbart.
12.2
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus
dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen Köln vereinbart; wir sind auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
12.3
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden
Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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